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   BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 434/78   

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BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 434/78 (https://dejure.org/1980,3099)
BAG, Entscheidung vom 21.05.1980 - 4 AZR 434/78 (https://dejure.org/1980,3099)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 1980 - 4 AZR 434/78 (https://dejure.org/1980,3099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pressereferenten einer Universität - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale - Vergütungsordnung des BAT - Redakteure im Bundesdienst

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 434/78
    Das ist insofern rechtsfehlerhaft, als es sich bei dem Begriff des "Arbeitsvorganges" um einen Rechtsbegriff handelt, der nicht zur Disposition der Parteien steht (vgl. das Urteil des Senats vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, [demnächst] AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Die Merkmale fordern aber darüber hinaus eine "entsprechende Tätigkeit", d.h. eine Tätigkeit, die in einem fachlichen Bezug zu der jeweiligen wissenschaftlichen Hochschulbildung des Angestellten stehen muß (vgl. das Urteil des Senats vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, [demnächst] AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Im Gegensatz zur ersten Alternative der Tätigkeitsmerkmale ist das bei der zweiten Alternative aber auch dann rechtlich möglich, wenn die betreffenden Arbeitsvorgänge des Angestellten ohne unmittelbaren Bezug zu einer konkreten akademischen Fachdisziplin ein Urteilsvermögen, einen Bildungsstand und ein Allgemeinwissen eines gleich in welchem oder welchen Fachgebieten ausgebildeten Akademikers, also eine nicht fachspezifische, sondern eine allgemeine akademische Qualifikation fordern (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, [demnächst] AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    I a BAT oder wie Angestellte mit den Aufgaben des Klägers an anderen Universitäten vergütet werden (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, [demnächst] AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 680/77

    Leitung eines Gartenbaubezirkes - Arbeitsvorgang - Besondere Schwierigkeit -

    Auszug aus BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 434/78
    Diese tariflichen Tätigkeitsmerkmale bauen aufeinander auf, so daß das Landesarbeitsgericht tarifgerecht zunächst überprüft hat, ob der Kläger die Tätigkeitsmerkmale der Ausgangsfallgruppe II a BAT Fallgruppe 1 erfüllt, und danach jeweils die Erfüllung der qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale der höheren Vergütungsgruppen untersucht hat (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 68o/77 -, [demnächst] AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Dabei wird, wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls mit Recht hervorhebt und berücksichtigt, jeweils eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung verlangt (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 A2R 68o/77 -, [demnächst] AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Weiter verkennt die Revision, daß Rechtsfragen nicht Sachverständigen zur Begutachtung überlassen werden dürfen, sondern durch die Gerichte selbst zu entscheiden sind (vgl. das Urteil des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 68o/77 -, [demnächst] AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 26.09.1979 - 4 AZR 1008/77

    Herstellung von Illustrationen - Veterinärmedizinisch anatomischer Inhalt -

    Auszug aus BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 434/78
    Dabei ist als "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. das Urteil des Senats vom 26. September 1979 - 4 AZR loo8/77 [demnächst] AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen) .

    Deswegen braucht auch der Senat von der ihm zustehenden Möglichkeit, die "Arbeitsvorgänge" des Klägers selbst festzulegen (vgl. das Urteil des Senats vom 26. September 1979 - 4 AZR loo8/77 -, [demnächst] AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen), vorliegend keinen Gebrauch zu machen.

    solche Tätigkeiten erfassen sollen, die nicht eigentliche Verwaltungsaufgaben im engeren Sinne sind (vgl. das Urteil des Senats vom 26. September 1979 - 4 AZR loo8/77 -, [demnächst] AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 157/05

    Eingruppierung eines Jugendhilfeplaners

    II Fallgruppe 1a BAT/VKA dann vor, wenn die Tätigkeit des Angestellten ohne notwendigen unmittelbaren Bezug zu einer konkreten akademischen Fachdisziplin gleichwohl ein Urteilsvermögen, einen Bildungsstand und Allgemeinwissen eines gleich in welchem besonderen oder allgemeinen Fachgebiet ausgebildeten Akademikers, also eine nicht fachspezifische, sondern allgemein akademische Qualifikation erfordert (17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38 mwN; 21. Mai 1980 - 4 AZR 434/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 34; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 126/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 30).
  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84

    Eingruppierung: Sachbearbeiter zur Baupreisprüfung im Wirtschaftsdezernat der

    Außerdem müßte die Tätigkeit eine solche Qualifikation fordern und damit sogenannten "akademischen Zuschnitt" haben (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Mai 1980 - 4 AZR 434/78 - AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 17.12.1980 - 4 AZR 852/78

    Ausdrückliche Anordnung - Unterstellung von Angestellten - Willenserklärung des

    Das kann schon dann der Fall sein, wenn die betreffende Aufgabe des Angestellten ohne unmittelbaren Bezug zu einer konkreten akademischen Fachdisziplin gleichwohl ein Urteilsvermögen, einen Bildungsstand und Allgemeinwissen eines gleich in welchem besonderen oder allgemeinen Fachgebiet aus gebildeten Akademikers, also eine nicht fachspezifische, sondern allgemein akademische Qualifikation erfordert (BAG AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 21. Mai 1980 - 4 AZR 434/78 -, [demnächst] AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

    IV b BAT entsprechen (§ 22Abs. 1 und Abs. 2 Unterabs. 1 und Unterabs. 2 Satz 1 BAT n.F.), wobei das Landesarbeitsgericht zutreffend als "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Vervi/altungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten ansieht (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 21. Mai 198o - A AZR 434/78 [demnächst] AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 28. Mai 198o - 4 AZR 461/78 -, [demnächst] AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und 2. April 198o - 4 AZR 3o6/78 -, [demnächst] AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hessen, 04.09.2001 - 9 Sa 2093/00

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte tarifvertragliche Vergütungsgruppe;

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  • BAG, 23.11.1983 - 4 AZR 432/81

    Eingruppierung einer Psychagogin - Staatliche Anerkennung - Krankenhaus

    Als sonstige Angestellte mit "gleichwertigen Fähigkeiten" benötigt die Klägerin zwar keine akademische Ausbildung, wohl aber einen "akademischen Zuschnitt" der Tätigkeit, d. h. die Befähigung, wie ein einschlägig ausgebildeter Akademiker Zusammenhänge zu überschauen und Ergebnisse zu entwickeln (BAG Urteil vom 21. Mai 1980 4 AZR 434/7B - AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 10.09.1980 - 4 AZR 692/78

    Verwaltungsangestellte - Gerichtlicher Dienst - Justizangestellte -

    Dabei ist als "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichts punkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewerten de Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Mai 198o - 4 AZR 434/78 -, [demnächst] AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT 1973, 28. Mai 198o - 4 AZR 461/78 -, [demnächst] AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und 2. April 198o - 4 AZR 3o6/78 -, [demnächst] AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 711/93

    Eingruppierung einer Theaterpädagogin - Voraussetzungen für eine Eingruppierung

    Im Gegensatz zur ersten Alternative der Tätigkeitsmerkmale ist das bei der zweiten Alternative aber auch dann rechtlich möglich, wenn die betreffenden Arbeitsvorgänge des Angestellten ohne unmittelbaren Bezug zu einer konkreten akademischen Fachdisziplin ein Urteilsvermögen, einen Bildungsstand und ein Allgemeinwissen eines gleich in welchem oder welchen Fachgebieten ausgebildeten Akademikers, also nicht eine fachspezifische, sondern nur eine allgemeine akademische Qualifikation fordern (Urteil des Senats vom 21. Mai 1980 - 4 AZR 434/78 - AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 758/78
    Unter einem Arbeitsvorgang ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. zuletzt Urteil vom 28.Mai 198o - 4 AZR 461/78 [demnächst] AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 21. Mai 198o - 4 AZR 434/78 -, [demnächst] AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 2.April 198o - 4 AZR 3o6/78 -, [demnächst] AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit jeweils weiteren Nachweisen).
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